konsolidierte Bilanz

konsolidierte Bilanz
konsolidierte Bilạnz,
 
Konzẹrnbilanz, zusammenfassende Aufstellung der Vermögensteile und der Verbindlichkeiten der in einem bestimmte Größenordnungen (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Zahl der Beschäftigten) überschreitenden Konzern zusammengeschlossenen Unternehmen (§§ 290 ff. HGB, §§ 11 ff. Publizitäts-Gesetz). Der Konzern hat dabei die Jahresabschlüsse der einzelnen Konzernunternehmen (Einzelabschlüsse) so zusammenzufassen, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als wirtschaftliche Einheit in einem Abschluss, bestehend aus konsolidierter Bilanz, Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Konzernanhang, Konzernlagebericht, dargestellt werden, als ob die einbezogenen Unternehmen auch rechtlich eine Einheit wären (Fiktion der rechtlichen Einheit). In der konsolidierten Bilanz sind alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf ihren Sitz einzubeziehen (Weltabschluss). Die postenweise Addition der Einzelabschlüsse zu einem Summenabschluss allein kann diesen Anspruch nicht erfüllen, wenn zwischen den einzelnen Konzernunternehmen Schuld- und/oder Beteiligungsverhältnisse und/oder Lieferungs- beziehungsweise Leistungsbeziehungen bestehen. Erst durch Ausschaltung dieser wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb des Konzerns (Konsolidierung) wird aus dem Summenabschluss ein konsolidierter Abschluss (Konzernabschluss). Die Konsolidierung umfasst die Verrechnung des Wertes der Kapitalanteile an einbezogenen Unternehmen mit dem auf sie entfallenden Betrag des Eigenkapitals dieser Unternehmen (Kapitalkonsolidierung), die Verrechnung der in den Einzelbilanzen ausgewiesenen Forderungen gegenüber einbezogenen Unternehmen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten dieser Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie die Verrechnung von Gewinnen oder Verlusten aus Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen (Zwischenerfolgseliminierung). Je nachdem, wie stark die Beherrschungsmöglichkeiten zwischen den verbundenen Unternehmen sind, werden Voll- und Quotenkonsolidierung gemäß der Höhe der Beteiligung an anderen Unternehmen unterschieden. Die Equitykonsolidierung bezieht sich auf nicht in den Konzernabschluss einbezogene assoziierte Unternehmen (Unternehmen, an dem der Konzern mit mindestens 20 % beteiligt ist).
 
 
W. Busse von Colbe u. D. Ordelheide: Konzernabschlüsse, 2 Tle. (6-71993);
 G. Scherrer: Konzernrechnungslegung (1994);
 
Hb. der Rechnungslegung, hg. v. K. Küting u. C.-P. Weber, auf 2 Bde. ber. (41995);
 R. Ebeling: Fallstudien zur Konzernrechnungslegung (1996);
 K. Küting u. C.-P. Weber: Die Bilanzanalyse. Lb. zur Beurteilung von Einzel- u. Konzernabschlüssen (31996).

Universal-Lexikon. 2012.

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